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BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 57.75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Lastenausgleichsrecht - Ausschließung von Verstorbenen - Verhaltensprüfung
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 21.02.1973 - III 361/72
- BVerwG, 13.08.1975 - V B 41.73
- BVerwG, 26.08.1976 - 5 C 57.75
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 14.10.1977 - 5 B 33.76
Ausschluss von Ausgleichsleistungen - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses
Gegen diese durch § 1 Nr. 50 Buchst. c) des 20. ÄndG LAG vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) eingefügte Bestimmung über die Einleitung und Fortsetzung des Ausschließungsverfahrens mit Wirkung gegen die Erben bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwGE 30, 323 [324] und Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG V C 57.75 - und seitdem ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats).Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist auch geklärt, daß bei der Ausschließung von Verstorbenen nach dem Lastenausgleichsrecht der Verstorbene als Subjekt der mißbilligten Handlung angesprochen ist und damit Objekt der Verhaltensprüfung bleibt (Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG V C 57.75 -).
- BVerwG, 06.09.1979 - 5 C 71.77 Auch nach der Neufassung der lastenausgleichsrechtlichen Ausschließungsbestimmungen, wonach die Ausschließung im Ermessen der hierzu befugten Entscheidungsträger liegt, ist daran festgehalten worden, daß das Ausmaß der Ausschließung sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bestimmt, also eine Abwägung der Schwere der Verfehlung gegenüber der Wirkung der Ausschließung bedingt, und daß die Verhältnismäßigkeit der Ausschließungsmaßnahme eine richterlich voll nachprüfbare Rechts- und Tatfrage ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG 5 C 055.64 - [Buchholz 427.3 § 360 LAG Nr. 38] und vom 26. August 1976 - BVerwG 5 C 57.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 53]).
- BVerwG, 16.09.1977 - 5 B 58.75
Rechtsmittel
Darüber hinauf bleibt auch bei der Ausschließung von Verstorbenen der Verstorbene Subjekt der mißbilligten Handlung und damit Objekt der vorzunehmenden Verhaltensprüfung(Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG V C 57.75 - [Buchholz 427.3, § 360 LAG Nr. 53; Mtbl. BAA 1977, 18]).